Escapeklausel

Escapeklausel
Escapeklausel
 
[ɪs'keɪp-; englisch to escape »entrinnen«], Ausweichklausel, Bestimmung in internationalen Handelsverträgen, die es einer Vertragspartei erlaubt, von den übernommenen Verpflichtungen ganz oder teilweise zurückzutreten und protektionistische Maßnahmen zu ergreifen, wenn die Einfuhr einer Ware in das Gebiet der Vertragspartei die inländische Erzeugung ernsthaft gefährdet oder zu gefährden droht. Für die Ware können Einfuhrbeschränkungen eingeführt werden. Die Anwendung der Escapeklausel ist gemäß GATT/WTO zulässig.

Universal-Lexikon. 2012.

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